Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma M.Ex.T. Germany GmbH

Geltungsbereich / Einbeziehung

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten als ausschließliche Bedingungen für alle zwischen dem Käufer und der M.Ex.T. Germany GmbH (nachfolgend „M.Ex.T.“), Schönscheidtstraße 50 45307 Essen, geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren.
  2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit M.Ex.T. sie ausdrücklich schriftlich anerkennt. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn M.Ex.T. in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden dessen Bestellung ohne nochmaligen Vorbehalt ausführt. Dem formularmäßigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.

 

Vertragsabschluß

  1. Der Kunde gibt durch die Bestellung ein verbindliches Kaufangebot ab. M.Ex.T. ist berechtigt, die Bestellung durch Lieferung der Ware bzw. durch schriftliche Bestätigung (z.B. per Fax, per Brief oder E-Mail) innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bestellung bei M.Ex.T. anzunehmen.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
  3. Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Warenverfügbarkeit, insbesondere der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von M.Ex.T. zu vertreten ist.
  4. Die Mitarbeiter des Außendienstes dürfen eigenständig Kaufverträge abschließen.
  5. Alle Vereinbarungen, die zwischen M.Ex.T. und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag bzw. im Rahmen der Bestellung schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  6. Vereinbarungen über Preise, Lieferbedingungen, Eigenschaftszusicherungen sowie Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

Preise und Zahlung

In den Fällen des Direktverkaufs ist die Kaufpreisforderung sofort fällig. Rechnungen sind sofort mit Eingang der Rechnung beim Käufer zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn M.Ex.T. über den Betrag verfügen kann.

Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.

Ist eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen, wird der Gesamtbetrag sofort fällig, wenn der Käufer insolvent wird, wenn die Einleitung des Insolvenzverfahrens beantragt oder wenn gegen ihn die Zwangsvollstreckung betrieben wird.

 

Lieferung / Versandkosten

Die bestellten Waren werden im Rahmen der Lieferbarkeit des Artikels durch den Hersteller schnellstmöglich geliefert. Sollte die Lieferung einer bestellten Ware kurzfristig nicht möglich sein, dann teilt M.Ex.T. dem Kunden den voraussichtlichen Liefertermin mit. Die Mitteilung des Liefertermins ist unverbindlich, Ansprüche aus einer Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins kann der Kunde nicht geltend machen.

Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

Die Ware wird an die vom Kunden angegebene Anschrift versandt, soweit nicht Abholung durch den Kunden in den Geschäftsräumen von M.Ex.T. oder Anlieferung vereinbart wird. Der Versender wird von M.Ex.T. bestimmt. Für den Versand innerhalb Deutschlands fallen folgende Versandkosten an: Die Versandkosten betragen pauschal € 7,00 für Lieferungen innerhalb von Deutschland.

Ab einem Nettoauftragswert von € 60,00 liefern wir innerhalb von Deutschland versandkostenfrei. Die Versandkosten trägt der Kunde.

 

Gefahrübergang

Die Gefahr des Untergangs und des Verlustes der Ware geht auf den Kunden über, sobald M.Ex.T. sie zwecks Versand an den Versender übergeben hat.

Beschädigte Lieferungen sind der MExT Kundenbetreuung innerhalb von 8 Tagen anzuzeigen. Die Rücksendung erfolgt nach schriftlicher Übermittlung eines Retourenbelegs durch die Kundenbetreuung. Offensichtliche Schäden an der Verpackung sind gegenüber dem Zusteller zu rügen.

Unterläßt der Käufer die Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt. Nicht offenkundige Mängel hat der Käufer unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

 

Gewährleistung und Haftungsbegrenzung

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Die Dauer der Gewährleistungspflicht beginnt mit der Übergabe der Ware an den Käufer.
  2. Erweist sich die Ware als mangelhaft, kann der Käufer als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. M.Ex.T. kann die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
  3. Schlägt eine Nachbesserung seitens M.Ex.T. zweimal fehl, verweigert M.Ex.T. beide Arten der Nacherfüllung oder erbringt M.Ex.T. die Nacherfüllung nicht innerhalb der vom Käufer gesetzten angemessenen Frist, so hat der Käufer nach seiner Wahl das Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Kaufpreises, ggf. alternativ einen Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzanspruch.
  4. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, auf unsachgemäßen Gebrauch und auf mangelnde oder falsche Pflege zurückzuführen sind.
  5. Die Darstellung und Beschreibung der Waren dient ausschließlich der Leistungsbeschreibung und nicht als Garantie der Beschaffenheit. Maß- und Gewichtsangaben sind nur annähernd und unverbindlich, Abbildungen ähnlich.
  6. Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  7. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt und richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.
  8. Für Gesundheitsschäden, die durch Gebrauch der Verbandsstoffe von M.Ex.T. entstehen, haftet M.Ex.T. nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen sowie der vorstehenden Klauseln.

 

Rückgabe von Ware

Die Rückgabe von Artikeln ist gemäß der gesetzlichen Regelungen ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind sachmangelbehaftete Produkte sowie schriftlich bestätigte Kulanzrücknahmen. Alle Rücksendungen müssen innerhalb von 20 Tagen nach Lieferung mit der MExT Kundenbetreuung vereinbart und von dieser schriftlich unter Angabe einer Retourennummer bestätigt werden. Rücksendungen ohne eine Retourennummer werden nicht akzep- tiert.

Eine Rückgabe von Ware welche speziell für den Kunden beschafft oder hergestellt wurde ist grundsätzlich ausgeschlossen.

MExT Germany haftet nicht für Verlust oder Verschlechterung von Waren welche im Rahmen einer vereinbarten Retoure zurückgesandt werden.

 

Aufrechnung

Der Käufer ist nicht berechtigt, gegen Kaufpreisforderungen von M.Ex.T. aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, die Gegenforderung des Käufers ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

 

Eigentumsvorbehalt

M.Ex.T. bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung aus der Geschäftsbeziehung Eigentümerin der Ware.

 

Nutzungshinweise

Die Verbandsstoffe sind steril verpackt. Der Käufer muss die im Umgang mit sterilen Stoffen notwendige Sorgfalt beachten.

Vor Anbringen des Verbandes empfiehlt M.Ex.T. eine lokale Desinfektion der Verletzung. Nach Gebrauch muss die Verpackung sorgfältig verschlossen werden.

 

Vertriebsanforderungen für Medizinprodukte

Jedes Unternehmen, das Medizinprodukte von M.Ex.T. Germany GmbH zum Wiederverkauf kauft, muss:

- die M.Ex.T. Germany GmbH vorab schriftlich über diese Vertriebsabsichten informieren und kann diese Weitergabe nur mit schriftlicher Genehmigung von M.Ex.T. Germany GmbH fortsetzen

- die geltenden lokalen, nationalen und europäischen Anforderungen vollständig einhalten, insbesondere die Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über Medizinprodukte, zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG, der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und zur Aufhebung der Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG des Rates.

 

Schlussbestimmungen

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Essen.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, eine der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich möglichst gleichwertige Bestimmung rechtswirksam zu vereinbaren.

Fragen oder Bemerkungen?

Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

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