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Erste Hilfe Meldeblock

Die Registrierung von Unfällen und Erste-Hilfe-Maßnahmen am Arbeitsplatz ist gesetzlich vorgeschrieben.
Nach § 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang aufbewahrt wird. Die Dokumente sind vertraulich zu behandeln.

Eigenschaften

Mit dem MExT-Meldeblock, können Sie jeden Erste-Hilfe-Einsatz detailliert registrieren. Außerdem kann jedes einzelne Formular herausgerissen werden. So können sie sicher aufbewahrt werden, da der Schutz personenbezogener Daten von größter Bedeutung ist. Die Registrierung ermöglicht es auch, die Geschäftsrisiken zu erkennen und anzupassen.
Der Erste-Hilfe-Meldeblock ist kein medizinisches Hilfsmittel.

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